STEB-Sitzung /Inklusion/G8 G9

Am letzten Donnerstag tagte der Stadtelternbeirat in einer öffentlichen Sitzung. Haupthemen waren Inklusion und G8. Das Darmstädter Echo hat hierzu zwei Artikel veröffentlicht. Den Artikel zur Inklusion können Sie hier lesen.  Zum Artikel   „Keine Anzeichen für eine Abkehr von G-8“  einige Erklärungen.

Hier muss zwischen einer Rückkehr für die kommenden Jahrgänge und die laufenden 5., 6. und 7. Jahrgänge unterschieden werden.

Wechsel zu G9 der laufenden Jahrgänge

Eine Rückkehr der laufenden 5.,6. und 7. Jahrgängen ist nicht nur in der Oberstufe eine organisatorische Herausforderung.

Einzelne (Vertrauens- und Bestandsschutz) können die Rückkehr zu G9 in den Jahrgängen 5,6 und7 verhindern. Die Gremien (SCHUKO) können sich generell gegen eine Umfrage entscheiden. Genaue Informationen  gibt es hier.

Folgendes könnte bei einer Abstimmung eintreten:

  • Die Eltern der Jahrgänge stimmen nicht einstimmig ab. Es bleibt bei G8.
  • Es stimmen mindesten 16 Eltern für G8 . Es kann eine G8 Klasse gründet werden. Hier kann es zu vielen Problemen kommen. Ich zähle einige auf: Lehrerzuweisung, Oberstufe mit einer Klasse, Raumprobleme und organisatorische Probleme bei den Fremdsprachen und anderen verkursten Fächern………………………………….
  • Die Eltern melden Ihre Kinder entgegen Ihrer in der geheimen Abstimmung geäußerten Erklärung nicht an. Dann würde auch hier alles beim Alten bleiben.
  •  Das Szenario ist auch umgekehrt vorstellbar

Ein Grund dieser merkwürdigen Konstruktion ist der Vertrauensschutz. „Hervorzuheben ist zunächst Folgendes: Für alle Schülerinnen und Schüler, die unter G8-Bedingungen in eine Schule aufgenommen wurden, besteht aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutzes das Recht, an dieser Schule die gesamte Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs (G8) zu durchlaufen. Daran ändert sich auch nichts, wenn sich die Mehrheit der Eltern für den Wechsel zu G9 ausspricht. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 5. August 2009.“

Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Darmstädter Gymnasium diesen Weg geht beziehungsweise gehen kann.

Wechsel zu G9 der zukünftigen Jahrgänge

Wenn sich ein Gymnasium in Darmstadt für die Wechsel zu G9 entscheidet, wird der Wechsel sehr wahrscheinlich frühestens für das übernächste Schuljahr oder einen späteren Zeitpunkt beschlossen. Duch die Überschrift im Darmstädter Echo „Kein Anzeichen für eine Abkehr von G8“ wir suggeriert, dass die Gremien der Darmstadter Gymnasien sich nicht mit dem Thema beschäftigen. Dies ist nicht so. Folgend eine kleine Auflistung der zugängigen Informationen.

Die Informationen sind nicht vollständig, da hier nur öffentlich zugängige Informationen von anderen Schulen veröffentlicht werden können. Dies gilt im Besondern für die nicht aufgelisteten Gymnasien.

Abschließend kann gesagt werden, dass sich fast alle (oder alle) Gymnasien  mit dem Thema beschäftigen. Die Gremien der einzelnen Schulen werden dann Entscheidungen treffen. An der GBS wird es hoffentlich eine sachliche Diskussien vor der Abstimmung in der Gesamtkonferenz geben. Die Fragestellung wird nicht nur das Für und Wider von G8 sein, wir werden uns auch die Frage stellen müssen, was bedeutet eine Rückkehr zu G9 unter den gegebenen Umständen für unsere Schule und die Darmstädter Schullandschaft. Der Abstimmungsprozess kann nur duch einen Beschluss (Konzept) der Gesamtkonferenz begonnen werden. So sieht es der Gesetzgeber vor. Falls die Geamtkonferenz der GBS ein Konzept entwickelt, werde ich im nächsten Schuljahr eine Sondersitzung des SEB einberufen.

Ich hoffe, dass ich zur Aufklärung beitragen konnte. Unten nochmals die schulrechtlichen Schritte.

Karl-Wilhelm Heselmann

Die schulrechtlichen Schritte hin zu einem möglichen Wechsel zu G9 sind im Einzelnen:

Schritte

Voraussetzungen: notwendige Beschlüsse, zu beteiligende Gremien

Bemerkungen

1 Erstellung einer curricular und pädagogisch begründeten, die personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten der Schule berücksichtigenden Konzeption vgl. Anlage 1 (Leitfaden)
Parallel sollten bereits die Beratungen mit dem Schulträger im Hinblick auf die Herstellung des erforderlichen Einvernehmens beginnen.
2 Beschlussfassung zur Konzeption in der Gesamtkonferenz einfache Mehrheit
3 Entscheidung der Schulkonferenz Mehrheit von mindestens zwei Dritteln
4 Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger durch Zustimmung des Kreisausschusses/Stadtrats einfache Mehrheit
5 – Zustimmung des Schulelternbeirats (SEB)
– Zustimmung des Schülerrats (SV)
jeweils mit einfacher Mehrheit
6 Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde (Landesschulamt/Staatliches Schulamt)
7 Aufnahme der Entscheidung in den deskriptiven Teils des Schulentwicklungsplans durch den Schulträger