Schulelternbeirat

 

Alle Infos rund um den Schulelternbeirat finden Sie leicht zugängig über die Verlinkungen rechts in der Navigationsleiste unter “Schulelternbeirat“. Viel Spaß beim Stöbern.

Im Artikel 56 der Verfassung des Landes Hessen steht. „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, die Gestaltung des Unterrichtswesens mitzubestimmen……..“ Ein Recht, das wir als Eltern nur wahrnehmen können, wenn wir uns in den schulischen Gremien an den Entscheidungsprozessen beteiligen.

Eltern haben die Möglichkeit, die Entwicklung unserer Schule zu gestalten. Bildung und die Wertevermittlung (die neben dem Elternhaus auch in der Schule stattfindet) sollte im Mittelpunkt unseres Handels stehen.

Der Vorstand des Schulelternbeirates (SEB) der Georg-Büchner-Schule will eine Elternvertretung für alle Eltern sein.

Bei Gesprächsbedarf oder Problemen steht Ihnen der Vorstand des SEB immer mit Rat und Tat zur Seite.

Der von den Eltern gewählte Klassenvertreter /Klassenvertreterin  sollte bei Themen, die die Klassen betreffen, der erste Ansprechpartner sein.

Die Schulen in Hessen sind sehr demokratisch strukturiert. Dies bedeutet, dass Eltern ein großes Mitspracherecht haben. Dies bedeutet allerdings auch ein hohes Maß an Verantwortung.

 

Unser Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftführerin . Wir wurden auf zwei Jahre (wieder-)gewählt, um das Mitbestimmungsrecht der Elternschaft an der GBS wahrzunehmen.

Falls Sie Fragen zum Schulelternbeirat und seiner Arbeit haben sollten, können Sie uns unter Schulelternbeirat/Kontakt erreichen.

Karin Schmidt                                                    Wiebke Metter-Kaller

SEB Vorsitzende                                         stellvertretende SEB Vorsitzende