Antrag auf Förderung

Allgemeine Förderung von Projekten

Ein Antrag auf Förderung durch den Förderverein kann von Schülern, Lehrern und Eltern gestellt werden.  Sollten Sie eine Idee für ein Projekt haben, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.  Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren (E-Mail an info@foerderverein-gbs.de). Wichtig ist natürlich der direkte Bezug zur GBS und dessen Schulbetrieb.  Bitte drucken Sie dazu unser Antragsformular aus, füllen es aus und senden es per Post an

Verein Georg Büchner Schule e.V.
Nieder-Ramstädter Straße 120
64285 Darmstadt

Der Antrag wird dann nach Prüfung durch die Schulleitung auf der nächsten turnusmäßigen Sitzung des Fördervereins besprochen und Sie werden über den Ausgang benachrichtigt.  Bei einem größeren Propekt laden wir Sie auch gerne in die Sitzung des Förderveeins ein, um Ihr Projekt vorzustellen.  Gerne freuen wir uns auch über eine E-Mail vorab, wenn Sie den Antrag auf den Weg gebracht haben.

Hier geht’s zum Antragsformular: Microsoft Word Format  PDF-Format (ausfüllbar).

Für Lehrkräfte des GBS: PDF-Format (ausfüllbar)

 

Individuelle Unterstützung bedürftiger Familien

Der Förderverein sieht die individuelle Unterstützung finanziell bedürftiger Schülerinnen und Schüler, bzw. deren Eltern als eine seiner wesentlichen Aufgaben. Er möchte diesen SuS die Teilnahme sowohl an den verbindlichen (Sozialtage 5, Klassenfahrt 6, Skifahrt 8, Studienfahrt Q3) als auch an fakultativen Fahrten (z.B. Austausche, Auslandspraktikum, Musikfreizeit) ermöglichen.

Dabei ist der Förderverein verpflichtet, mit den ihm anvertrauten Geldern (Spenden) verantwortungsbewusst umzugehen. Deshalb ist jede individuelle Förderung an Voraussetzungen gebunden:

  • Staatliche Unterstützungsmaßnahmen haben Vorrang; der Förderverein kann erst dann helfen, wenn diese nachweislich nicht ausreichen.
  • Die Förderung muss vor einer verbindlichen Fahrtzusage beantragt und bewilligt sein.
  • Die finanzielle Bedürftigkeit muss plausibel verdeutlicht werden.

Daraus ergibt sich folgendes Prozedere:

  • Die für eine Fahrt verantwortliche Lehrkraft informiert die Zielgruppe (Klasse, Gruppe, Jahrgang) möglichst frühzeitig über die zu erwartenden Kosten und legt einen ungefähren Kostenplan vor, aus dem hervorgeht, welche Kosten verbindlich und ggfs. welche indivi-duell/ fakultativ anfallen werden (z.B. Zusatzangebote im Rahmen der Fahrt), außerdem die Zahlungstermine.
    Die Lehrkraft erhält von den Eltern eine rechtsverbindliche Zusage der Teilnahme ihres Kindes (Beauftragung der Lehrkraft zum Abschluss der notwendigen Rechtsgeschäfte).
    Damit haben sich die Eltern zur vollen Kostenübernahme verpflichtet.
  • Vor dieser Zusage stellen die Eltern die Finanzierbarkeit der Fahrt sicher. Wenn sie die Kosten nicht vollständig selbst aufbringen können, informieren sie die Lehrkraft zeitnah.
  • Die Eltern stellen einen Antrag auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bei der Stadt Darmstadt. Dies können auch Eltern tun, die ansonsten keine soziale Unterstützung (Hartz 4, Wohngeld, Asylunterstützung) erhalten.
    Bei Bedarf können sie sich dabei an KOMM (Webseite: http://www.komm-cjd.de) wenden: Hilfe bei der Antragstellung, Information über eventuelle weitere Unterstützungsmöglichkeiten/Fördertöpfe.
  • Wenn über BuT (oder eine Alternative) eine volle Kostenübernahme bewilligt wird, ist die Finanzierung gesichert.
    Wenn nicht, erstellen die Eltern einen Finanzierungsplan: Welche Summe können sie selbst aufbringen, ggfs. welche Summe wird gefördert und wie hoch ist der ungedeckte Restbetrag?
  • In einem Gespräch mit KOMM wird dieser Finanzierungsplan besprochen und die finanzielle Bedürftigkeit glaubhaft gemacht. (Dabei geht es nicht um Offenlegung von vertraulichen Dokumenten, wie z.B. Gehaltsnachweisen; dies kann nicht gefordert werden.)
    Nach dem Gespräch verfasst KOMM eine schriftliche Stellungnahme für den Vorstand des Fördervereins.
  • Die Eltern stellen über die verantwortliche Lehrkraft beim Förderverein einen Antrag (Formular unter www.gbs-online.de).
  • Der Haushaltsausschuss des Fördervereins entscheidet nach Einzelfallprüfung. Bei der Entscheidung werden auch die Finanzlage des Vereins, die Zahl der eingereichten Anträge für eine Fahrt sowie (nur bei fakultativen Fahrten) der schulische Leistungsstand und das Verhalten des Schülers/der Schülerin in den zurückliegenden zwei Jahren berücksichtigt (Stellungnahme der Lehrkraft und der Schulleitung).
  • Nach der Entscheidung werden Antragsteller und Lehrkraft vom Vorstand des Fördervereins zeitnah schriftlich informiert. Die bewilligte Fördersumme wird immer auf das Konto der Lehrkraft überwiesen. Bei Nichtteilnahme an der Fahrt muss sie rückerstattet werden.
  • Erst nach einer Zusage kann die Lehrkraft verbindliche Rechtsgeschäfte zur Fahrt für den Schüler/die Schülerin tätigen.

Daher empfiehlt sich ein Vorlauf von mehreren Monaten.
Eine spätere / nachträgliche Kostenübernahme durch den Förderverein ist nicht möglich!

Wir bitten um Beachtung dieses Prozedere bei zukünftigen Förderungen.

Für Rückfragen oder eine vertrauliche und unverbindliche Voranfrage stehen wir Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung: info@foerderverein-gbs.de