Aufgabe und Rechte

In hessischen Schulen haben Lehrer, Schüler und Eltern ein Mitspracherecht.

Eltern haben durch die Mitarbeit in folgenden Gremien ein Mitspracherecht oder ein Anhörungsrecht:

  • Eltern können für die Schulkonferenz kandidieren.
  • Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen
  • Eltern können an Planungsgruppen teilnehmen.
  • Eltern (werden vom SEB gewählt) können an der Gesamtkonferenz (Konferenz der Lehrer) mit beratender Stimme teilnehmen. Mit Ausnahme einiger Konferenzen können gewählte Eltern an den sonstigen Konferenzen der Lehrer mit beratender Stimme teilnehmen.
Das Zusammenspiel der Gremien
  • Entscheidungen der Schulkonferenz unterliegen zum Teil der Zustimmung des Schulelternbeirates. Die Schulkonferenz hat bei vielen Entscheidungen auch ein Anhörungsrecht.

 

Der Vorstand des Schulelternbeirates steht im Kontakt mit der Schulleitung . Wichtige Informationen werden über die Klassenelternbeiräten  den Eltern mitgeteilt. Zu den Pflichte gehört sicherlich ein verantwortungsvoller Umgang mit Informationen und die Pflicht sich für die Interessen der Schulgemeinde einzusetzten.

Rechte und Pflichten sind im HSchG geregelt. Auf folgender Seite können Sie das HSchG herunterladen.  Die Elternrechte sind im achten Teil geregelt. Die rechtlichen Regelungen zur Schulkonferenz finden Sie im zehnten Teil/dritter Abschnitt.

Lesen Sie auch,  Elternmitbestimmung / Partizipationsmöglichkeiten