Datenschutz beim Förderverein

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU dient zum Schutz der Verbraucher und deren Daten.  Mit der DSGVO bekommen Mitglieder und Personen, deren Daten beim Förderverein gespeichert sind, umfassendere Auskunfts- und Einsichtsrechte. Auf dieser Seite möchten wir Sie daher proaktiv darüber informieren

  1. Welche Daten der Förderverein über seine Mitglieder erhebt,
  2. Wie und wo diese Daten gespeichert werden,
  3. Wer mit den Daten arbeitet, bzw. Einblick in diese hat,
  4. Ob und in welchem Umfang die Daten der Mitglieder an Dritte weitergegeben werden

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Vorsitzenden des Fördervereins.  Die E-Mail-Adresse und die Postadresse finden Sie im Impressum.

 

Welche Daten speichert der Förderverein von seinen Mitgliedern?

Der Förderverein speichert über seine Mitglieder die Daten, die auf der Beitrittserklärung aufgeführt sind und von den Mitgliedern im Zuge des Beitritts angegeben wurden. 

Pflichtdaten sind:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Bankverbindung
  • Förderbeitrag
  • SEPA-Lastschriftenermächtigung

Optionale, von den Mitgliedern freiwillig angegebene Daten

  • E-Mail-Adresse
  • Beziehung zur GBS (z.B. Lehrkraft, Eltern eines Kindes an der GBS, etc.)

Ferner wird jegliche Korrespondenz der Mitglieder mit dem Förderverein gemäß der gesetzlich vorgegebenen Fristen aufbewahrt. 

Sollten personenbezogene Daten in Protokollen oder Berichten zu Aktivitäten des Fördervereins auftauchen, so werden diese ebenfalls gespeichert.

 

Wie und wo sind die Daten der Mitglieder gespeichert?

Die Daten der Mitglieder werden in elektronischer und schriftlicher Form gespeichert.

a) Speicherung in elektronischer Form

Der Förderverein legt folgende Information in elektronischer Form ab:

  • Die in der Beitrittserklärung von den Mitgliedern ausgefüllten Daten
  • Protokolle über Sitzungen, Förderanträge, Berichte über Aktivitäten des Fördervereins,
  • E-Mail-Verkehr mit den Mitgliedern
  • Zum Betreiben der Internet-Präsenz (gbs-online.de) notwendige Daten

Die Daten werden auf den EDV-Systemen des Vorsitzenden und der Kassenwartin abgelegt.  Protokolle über Sitzungen, Förderanträge, Berichte über Aktivitäten des Fördervereins werden vom Schriftführer erstellt und auf dessen EDV-System abgelegt, sowie zur Abstimmung und Genehmigung per E-Mail an die Mitglieder des erweiterten Vorstands verteilt und somit ggf. auch von diesem gespeichert.

Auf der Internet-Präsenz des Fördervereins (www.gbs-online.de) werden keine personenbezogenen Daten der Mitglieder gespeichert.  Ausnahmen sind:

  • Die im Impressum vorgeschriebenen Daten des Vorstands,
  • Die Daten, die die Mitglieder freiwillig beim Posten von Kommentaren hinterlassen

Die Daten der Internet-Präsenz des Fördervereins werden von der 1&1 Internet SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur gehostet (www.1und1.de)

b) Speicherung in schriftlicher Form

Der Förderverein legt folgende, ggf. personenbezogene Informationen in schriftlicher Form ab:

  • Die von den Mitgliedern ausgefüllten Beitrittserklärungen
  • Protokolle über Sitzungen und die JHV
  • Berichte über Aktivitäten des Fördervereins

Die Schriftstücke werden in vom Vorsitzenden, der Kassenwartin oder dem Schriftführer verwalteten Aufbewahrungsorten gelagert. 

 

Wer hat Zugriff und Einblick in die Daten der Mitglieder?

Beim Förderverein haben lediglich 2 Personen direkten Zugriff auf die gespeicherten Daten der Mitglieder:

  • Der Vorsitzende – zum Zwecke der Einladung zur JHV und zur Kommunikation über Termine und wichtige Angelegenheiten
  • Die Kassenwartin – zum Zwecke der Buchführung, des Bankeinzugs und Verwaltung der Förderbeiträge

In notwendigen Ausnahmefällen (z.B. beim Versenden der Einladungsbriefe zur JHV, beim Erstellen von Protokollen, oder bei der Diskussion von gestellten Förderanträgen) bekommen auch Mitglieder des erweiterten Vorstands temporär Einblick in die Mitgliederdaten.  Diese Einsicht ist jedoch zweckgebunden und temporär.  Ein allgemeingültiger und permanenter Zugriff besteht nicht und wird auch nicht gewährt.

Ferner bekommen gemäß Satzung jedes Jahr im Rahmen der Kassenprüfung zwei von der JHV gewählte Kassenprüfer Einblick in die Buchführung des Fördervereins.  Dabei kann ggf. ein Einblick in personenbezogene Daten entstehen.  Auch dieser Einblick ist zweckgebunden und temporär. 

 

Werden die Daten der Mitglieder an Dritte weitergegeben?

Nein.  Der Förderverein gibt die Daten seiner Mitglieder nicht an Dritte weiter.  Ausnahmen gelten lediglich für Auskunftsersuchen der Polizei bzw. anderer staatlicher Behörden, sofern von den geltenden Gesetzen erlaubt und gefordert.  In diesem Fall wird der Förderverein das betroffene Mitglied über die geleistete Auskunft umgehend informieren.

 

Wir nehmen den Schutz der Daten unserer Mitglieder ernst und stehen Ihnen für Fragen und Anregungen rund um den Datenschutz beim Förderverein sehr gerne zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse und die Postadresse finden Sie im Impressum

Aktualisiert am: 03. Dezember 2022