Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 / Presseinformation

In der Presseinformation Freiheit und Vielfalt als Markenzeichen der Hessischen Schullandschaft  stellt Kultusministerin Nicola Beer ein Maßnahmenpaket zur Weiterentwicklung bei G8 und der Wahlfreiheit zwischen G8 und G9 vor. Wenn die beschriebene Schulgesetzänderung in Kraft tritt, gelten gleiche Voraussetzungen für Gymnasien, wie für die seit 2008 bestehende Wahlfreiheit bei den kooperativen Gesamtschulen. In der Presseinformation steht,

“Grundlage ist eine curricular und pädagogisch begründete, die personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten der Schule berücksichtigende Konzeption der Gesamtkonferenz”.

Zustimmen müssten die Schulkonferenz (Mehrheit von mindestens zwei Dritteln), Schulelternbeirat und Schülervertretung. Danach muss das staatliche Schulamt die Genehmigung erteilen, das Kultusministerium muss die Zustimmung der(Teil-)Fortschreibung des Schulentwicklungsplans erteilen und der Schulträger muss die Entscheidung im Schulentwicklungsplan aufnehmen. Die Möglichkeit eines Schulversuchs” Parallelangebot G8/G9″ soll auch eingeräumt werden.

Jetzt müssen wir uns die Frage stellen,  warum die” G9 Angebote”  in Darmstadt trotz Angeboten nicht in größerer Anzahl angenommen werden? Warum haben sich Eltern bewusst für G8 entschieden? Wichtig ist auch, dass die Umstellung beginnend ab der Jahrgangsstufe fünf erfolgt. Jetzige G8 Schüler wären durch die Wahlmöglichkeit nicht betroffen.

Karl-Wilhelm Heselmann