Falsche Vorstellungen ?

Der Stadteltenrbeirat regt durch seine Grundschulvertreter einen Runden Tisch zum Thema G8/G9 an, dies ist in einem Artiklel des Darmstädter Echos zu lesen. In dem Artikel wir wie folgt zitiert:

„„Wichtig ist eine Beteiligung aller betroffenen Akteure. Neben Vertretern von Schulen und Schulamt muss auch den Grundschul- wie Gymnasialeltern die Möglichkeit gegeben werden, sich konstruktiv und differenziert über G-8 und G-9-Modelle auszutauschen und sich an der Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots zu beteiligen“

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Runde Tisch nicht unter falschen Vorstellungen eingerichtet wird. Die Entscheidungen werden in den betroffenen Gymnasien getroffen und nicht am Runden Tisch. Einige Anrufe hätten allerdings ein offensichtliches Informationsdefizit beheben können. In den meisten wenn nicht in allen Darmstädter Gymnasien wir das Thema diskutiert. Die zuständigen Gremien  werden sich mit dem Thema beschäftigen und dann entscheiden. Bei den ausstehenden Entscheidungen sind  Betroffenen sind nicht zwangsläufig auch Akteure.  

Die schulrechtlichen Schritte hin zu einem möglichen Wechsel zu G9 sind im Einzelnen:

Schritte

Voraussetzungen: notwendige Beschlüsse, zu beteiligende Gremien

Bemerkungen

1 Erstellung einer curricular und pädagogisch begründeten, die personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten der Schule berücksichtigenden Konzeption vgl. Anlage 1 (Leitfaden)
Parallel sollten bereits die Beratungen mit dem Schulträger im Hinblick auf die Herstellung des erforderlichen Einvernehmens beginnen.
2 Beschlussfassung zur Konzeption in der Gesamtkonferenz einfache Mehrheit
3 Entscheidung der Schulkonferenz Mehrheit von mindestens zwei Dritteln
4 Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger durch Zustimmung des Kreisausschusses/Stadtrats einfache Mehrheit
5 – Zustimmung des Schulelternbeirats (SEB)
– Zustimmung des Schülerrats (SV)
jeweils mit einfacher Mehrheit
6 Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde (Landesschulamt/Staatliches Schulamt)
7 Aufnahme der Entscheidung in den deskriptiven Teils des Schulentwicklungsplans durch den Schulträger

Quelle HKM      http://verwaltung.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=1763142a038afa2d4fe719af8584f525

Oben ist die Quelle (link) angegeben. Dort war bis vor einigen Tagen die obrige Tabelle zu lesen. Jetzt ist nach einem weitern link zu lesen:

„Die entsprechenden schulrechtlichen Grundlagen werden durch eine zeitnahe Änderung des Hessischen Schulgesetzes geschaffen. Eine solche Gesetzesänderung muss im Hessischen Landtag beschlossen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen wird Mitte März im Plenum des Hessischen Landtags behandelt.“

Vielleicht ändern sich die schulrechtlichen Schritte. Ist dann alles bisher geschriebenen hinfällig?

Karl-Wilhelm Heselmann