Werbeverbot an Schulen

Verlage werden an den Schulen beim Werben immer aggressiver. Wer Gutscheine einlöst, übersieht oft das Kleingedruckte. Kultusministerin Beer wird in hr-online wie folgt zitiert.  „Wir sind gerade wegen des aktuellen Falls dabei, eine Rundverfügung des Landesschulamtes zu erarbeiten, um nochmal darauf hinzuweisen.“

Die folgende Mail des HKMs  ging an alle Schulen.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

aus gegebenem Anlass wird erneut auf das Werbeverbot an Schulen hingewiesen. Kommerzielle Werbung ist weder mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule noch mit dem damit verbundenen Grundsatz der Neutralität der Schule vereinbar. Das bedeutet, dass Werbematerialien, die den Schulen zugeleitet werden, nicht an die Schülerinnen und Schüler weitergegeben werden dürfen. Dies betrifft sowohl Druckschriften, Werbeflyer und Broschüren mit werbendem Inhalt als auch Gutscheine für Bücher, Lernmittel und Lernmaterial oder auch Produktgeschenke. Die Regelungen des Erlasses „Verteilen von Schriften, Aushänge und Sammlungen in den Schulen“ vom 18. Februar 2010 (ABl. S. 90, als Anlage beigefügt) sind in allen Fällen zu beachten, ebenso wie die Sonderregelung zum sogenannten Sponsoring in § 10 Abs. 2 der „Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ vom 4. November 2011 (ABl. S. 870). Bestehen Zweifel, ob Schreiben, Druckschriften oder andere Materialien mit dem Werbeverbot in Einklang zu bringen sind, ist vor der Verteilung die Entscheidung des Landesschulamts (Staatliches Schulamt) einzuholen.“

Den Erlass können Sie hier lesen.

Karl-Wilhelm Heselmann