Der Stadtelternbeirat G8/Klarstellung

Im Darmstädter Echo ist zu lesen, dass sich der Stadtelternbeirat für ein G9 Angebot ausspricht. Hier der Link. Ich muss dies zu Anlass nehmen zum wiederholten Mal auf die rechtlichen Grundlagen aufmerksam zu machen. Die Vorsitzende des Stadtelternbeirates Ulrike Plank wird im Echo wie folgt zitiert: „ Mangels präziser Daten sei es „unredlich“ zu behaupten, Eltern in Darmstadt seien zu G8 „übergeschwenkt“.

Es wird suggeriert, dass Umfragen eine rechtlich Wirkung haben . Der Weg zu einem Wechsel zu G9 ist im Hessischen Schulgesetz beschrieben. Persönlich hätte ich mir auch andere Entscheidungswege gewünscht.Bei allen Wünschen, müssen wir uns an das Hessischen Schulgesetz halten. Die Schulgemeinden müssen/sollen entscheiden. Die Entscheidung wird von den einzelne Gremien getroffen. Nicht das staatliche Schulamt, der Direktor einer Schule oder der Stadtelternbeirat haben laut hessischem Schulgesetz die Entscheidungshoheit. 

Der Gesetzgeber sieht weder Abstimmungen der gesamten Schulgemeinde vor, noch haben Umfragen eine bindende Wirkung. Wer dies will, muss diese Diskussion an anderer Stelle führen. Das hessische Schulgesetz kann nur von hessische Landtag geändert werden.

 

Schritte

Voraussetzungen: notwendige Beschlüsse, zu beteiligende Gremien

Bemerkungen

1 Erstellung einer curricular und pädagogisch begründeten, die personellen, sächlichen und unterrichtsorganisatorischen Möglichkeiten der Schule berücksichtigenden Konzeption vgl. Anlage 1 (Leitfaden)
Parallel sollten bereits die Beratungen mit dem Schulträger im Hinblick auf die Herstellung des erforderlichen Einvernehmens beginnen.
2 Beschlussfassung zur Konzeption in der Gesamtkonferenz einfache Mehrheit
3 Entscheidung der Schulkonferenz Mehrheit von mindestens zwei Dritteln
4 Herstellung des Einvernehmens mit dem Schulträger durch Zustimmung des Kreisausschusses/Stadtrats einfache Mehrheit
5 – Zustimmung des Schulelternbeirats (SEB)
– Zustimmung des Schülerrats (SV)
jeweils mit einfacher Mehrheit
6 Genehmigung durch die Schulaufsichtsbehörde (Landesschulamt/Staatliches Schulamt)
7 Aufnahme der Entscheidung in den deskriptiven Teils des Schulentwicklungsplans durch den Schulträger

 Quelle: http://verwaltung.hessen.de/irj/HKM_Internet?cid=1763142a038afa2d4fe719af8584f525

Des weiteren ist im Artikel zu lesen:Die Vorsitzende des Stadtelternbeirats bedauert, dass es dem Gremium im vergangenen Jahr nicht gelungen sei, genügend Eltern „für ein belastbares Ergebnis“ zu erreichen.“ 

Abgesehen vom Ergebnis und Fragen des Ablaufes ( zum Beispiel ,haben Eltern eine oder zwei Stimmen) stellt sich doch hier die Frage, was soll man mit dem Ergebnis machen? Soll den demokratisch gewählten Vertretern und Mitglieder der Konferenzen vorgeschrieben werden, wie sie abzustimmen haben? Auch organisierte Umfragen des staatlichen Schulamtes hätten keine rechtliche Grundlage.

Der Landeselternbeirat sowie der Stadtelternbeirat berufen sich zurecht, auf ihre im hessische Schulgesetz verbrieften Rechte. Um so wichtiger scheint es mir, bei den Argumentationen die Vorgaben des Schulgesetzes zu bedenken.

Zur GBS

In der Gesamtkonferenz (Konferenz der Lehrer), sowie auch im Schulelternbeirat, ist das Thema G8, G9 besprochen worden. In beiden Gremien gab es Anträge zu diesem Thema. Im Schulelternbeirat wurde wie in der Gesamtkonferenz ein Antrag gestellt, die Landtagswahlen im September abzuwarten. Im Schulelternbeirat gab es ein Patt – in der Gesamtkonferenz hat sich eine große Mehrheit für den Antrag ausgesprochen.

Am Schluss der Diskussion wird ein Ergebnis stehen. Es ist zu hoffen, dass dieser eingeschlagene Weg eine breite Zustimmung finden wird. Zur Zeit sehe ich eher knappe Ergebnisse.

Ich würde mich sehr über eine sachliche Diskussion freuen. Die Gremien unser Schule werden eine Entscheidung treffen, oder die Entscheidung wird uns durch den Wahlausgang (Landtagswahlen) abgenommen. Die zuständigen Amtsträger in den Schulen müssen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, auch wenn sie sich andere Wege wünschen.

Karl-Wilhelm Heselmann